Missbrauch melden: das Verfahren nach Art. 16 DSA
Stand: 12. August 2026 · Recht · DSA
Wer rechtswidrige Inhalte auf einem MRMedia-gehosteten VPS oder Gameserver findet, kann das über /missbrauch-melden melden — Spam-Infrastruktur, Phishing, urheberrechtsverletzende Inhalte, was auch immer. Geregelt ist das Verfahren in Art. 16 der EU-Verordnung 2022/2065, dem Digital Services Act, und gilt für MRMedia ohne Größenausnahme: ein VPS- und Gameserver-Hoster zählt als Hostingdiensteanbieter im Sinne des DSA.
Damit eine Meldung ohne Rückfrage bearbeitet werden kann, braucht sie vier Angaben: den genauen Fundort (URL, IP mit Port, Domain, nicht „irgendwo auf eurem Server“), eine Begründung, welches Recht verletzt wird, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, und eine Erklärung nach bestem Wissen. Eine Ausnahme gibt es trotzdem: Meldungen zu sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) dürfen anonym erfolgen.
Nach dem Eingang geht sofort eine automatisierte Empfangsbestätigung raus. Danach prüft Maurizio Romano die Meldung persönlich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei akuter Gefahr sofort — automatisiert ist an dieser Stelle nur die Eingangsbestätigung, nicht die Entscheidung. Am Ende steht eine Entscheidungsmitteilung mit Hinweis auf Rechtsbehelfe; führt die Meldung zu einer Sperrung oder Kündigung, bekommt der betroffene Kunde zusätzlich eine Begründung mit Rechtsgrundlage.
Dieser Weg ersetzt keinen Notruf. Bei Gefahr für Leib oder Leben zählt zuerst die Polizei, die Meldung an MRMedia kommt danach oben drauf.
Wiederholte oder offensichtlich unbegründete Meldungen kann MRMedia zurückweisen — das Verfahren ist für echte Fälle da, nicht für Streit zwischen Kunden untereinander.
- Missbrauch meldenDas Formular mit den vier Pflichtangaben
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