§19 UStG: Warum auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer steht
Stand: 12. August 2026 · Recht · Steuern
MRMedia ist ein Einzelunternehmen (Maurizio Romano, Nebenerwerb) und nutzt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Deshalb taucht auf keiner MRMedia-Rechnung eine Mehrwertsteuer auf — nicht weil sie erlassen wird, sondern weil sie nach dieser Regelung gar nicht erst erhoben werden muss.
Die Regelung greift, solange der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € bleibt und im laufenden Jahr unter 100.000 € (Grenzen seit der Reform 2025), was für das Unternehmen als Ganzes gilt, nicht pro Kunde oder Produkt.
Für Privatkunden ändert das am Endpreis nichts. Der ausgewiesene Preis ist, was tatsächlich zu zahlen ist, ohne Aufschlag.
Für Geschäftskunden läuft der Effekt andersherum. Ohne ausgewiesene Umsatzsteuer gibt es auch keinen Vorsteuerabzug, und wer MRMedia-Rechnungen buchhalterisch mit Anbietern in Regelbesteuerung vergleicht, sollte das beim Nettovergleich mitrechnen. Der Bruttopreis ist bei MRMedia zugleich der volle Rechnungsbetrag.
Das hier ersetzt keine steuerliche Beratung zur eigenen Buchhaltung, sondern erklärt nur, warum die MRMedia-Rechnung so aussieht, wie sie aussieht. Rechtsgrundlage: §19 UStG.
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